Besucherregelungen Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 10.01.201

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 10.01.2021 Besucher die Wohnstätte sowie Außenwohngruppe wieder betreten dürfen, wenn die besuchte Bewohnerin oder der besuchte Bewohner und/oder die Einrichtung bzw. der jeweilige Wohnbereich nicht unter einer vom Gesundheitsamt angeordneten Absonderung (Quarantäne) Lesen Sie mehr…