Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 01.09.2020

Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 25.08.2020 der Besuch von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen im Freistaat Sachsen unter Beachtung der Voraussetzungen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung weiterhin erlaubt ist. Wir sind jedoch unverändert verpflichtet im Rahmen Lesen Sie mehr…