Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 18.07.2020

Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 14.07.2020 der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Freistaat Sachsen unter Beachtung der Voraussetzungen der gültigen Corona-Schutzverordnung weiterhin erlaubt ist. Wir sind jedoch unverändert verpflichtet im Lesen Sie mehr…