Besucherregelungen Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 10.01.201

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 10.01.2021 Besucher die Wohnstätte sowie Außenwohngruppe wieder betreten dürfen, wenn

  • die besuchte Bewohnerin oder der besuchte Bewohner und/oder
  • die Einrichtung bzw. der jeweilige Wohnbereich

nicht unter einer vom Gesundheitsamt angeordneten Absonderung (Quarantäne) stehen.

Weiterhin darf Besuchern der Zutritt nur nach erfolgtem Antigentest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis und mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gewährt werden.

Bei vorliegenden Erkältungssymptomen wird Besuchern auch bei einem negativen Testergebnis kein Zutritt gewährt.

Da wir die Testungen organisatorisch bewältigen müssen, sind die Besuche wie bisher im Vorfeld telefonisch anzumelden und können nur an festgelegten Besuchstagen zu festgelegten Zeiten stattfinden.

Besuchszeiten an Besuchertagen:

  • vormittags von 10:00 – 11:00 Uhr
  • nachmittags von 15:00 – 17:00 Uhr

Die Anmeldungen für Besuche sind ab sofort telefonisch im Vorfeld bei den diensthabenden Mitarbeitern der jeweiligen Wohnform möglich.

Anmeldung Wohnstätte und Wohnpflegebereich:

Für die Wohnstätte nutzen Sie bitte zur Anmeldung von Besuchen und Aufenthalten außerhalb der Einrichtung die Rufnummer

03 43 3/ 26 92 9 – 0.

Anmeldung Außenwohngruppe:

Für die Außenwohngruppe nutzen Sie bitte zur Anmeldung von Besuchen und Aufenthalten außerhalb der Einrichtung die Rufnummer

03 43 3/ 26 92 9 – 400 (montags  – freitags ab 14:30 Uhr).

Bitte nutzen Sie die genannten Telefonnummern auch für Auskünfte zu den Besuchstagen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre umsichtige Unterstützung!