Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 30.06.2020

Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 23.06.2020 der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Freistaat Sachsen unter Beachtung der Voraussetzungen der gültigen Corona-Schutzverordnung weiterhin erlaubt ist. Wir sind jedoch unverändert verpflichtet im Lesen Sie mehr…

Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 06.06.2020

Seit dem 06.06.2020 ist gemäß der gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen grundsätzlich erlaubt. Bedingungen hierfür sind die Beachtung der Voraussetzungen der gültigen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Regelungen des Besucherkonzeptes der Einrichtung. Pro Besuch Lesen Sie mehr…