Der Werkstattrat


Allgemeine Informationen:


Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der MitarbeiterInnen mit Behinderungen in der anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen und wird alle vier Jahre von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt. Regelungen dazu finden sich in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).

Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Größe einer Werkstatt. Unser Werkstattrat besteht aus 5 Mitgliedern, welche in der Hauptwerkstatt und den Zweigwerkstätten beschäftigt sind und jeweils auch die Interessen der dort beschäftigten MitarbeiterInnen vertreten.

Wenn sich der Werkstattrat nach der Wahl zusammengefunden hat, bestimmt er eine Fachkraft, die den Rat unterstützen soll. Die so genannte Vertrauensperson. Die Vertrauensperson hilft dem Werkstattrat bei der Vertretung seiner Interessen und der Planung seiner Aktivitäten.


 Aufgaben:

Der Werkstattrat ist dafür zuständig, dass Gesetze und Regeln, die für MitarbeiterInnen mit Behinderung gelten, eingehalten werden. Die Mitglieder sollen für die MitarbeiterInnen da sein und ihre Interessen vertreten. Der Werkstattrat hat bei vielen Dingen ein Mitwirkungsrecht.
Zum Beispiel bei:
    • Regelungen zu den Arbeits- und Pausenzeiten
    • Regelungen zum Arbeitsentgelt der Werkstatt
    • Regelungen zum Urlaub
    • der Kontrolle der Einhaltung von Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen
    • der Planung von Veranstaltungen und Ausflügen
    • Mitbestimmung bei der Auswahl von Speisen und Getränken
  • Mitbestimmung bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen.