Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 01.09.2020

Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 25.08.2020 der Besuch von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen im Freistaat Sachsen unter Beachtung der Voraussetzungen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung weiterhin erlaubt ist.

Wir sind jedoch unverändert verpflichtet im Rahmen unseres Besucherkonzeptes Regelungen zum Besuch sowie zum Betreten und Verlassen der Einrichtung zu erstellen. Diese Regelungen müssen individuell von jeder Einrichtung selbst festgelegt werden.

Weiterhin steigen die Infektionszahlen bundesweit zurzeit wieder und die Corona-Schutzverordnung sieht ab einem bestimmten Grenzwert die Einführung verschärfter Maßnahmen vor. Um für alle Bewohner*innen, Sie und auch für uns als Einrichtung größtmögliche Stabilität gewährleisten zu können, wollen wir ständige Anpassungen der Regelungen vermeiden.

Aus diesem Grund behalten die bisherigen Regelungen vom 18.07.2020 ihre Gültigkeit zunächst bis einschließlich zum 02.11.2020 .

  • Besuche und Aufenthalte außerhalb der Einrichtung müssen demnach weiterhin zur Koordination beim diensthabenden Personal angemeldet werden.
  • Besucher*innen können die Bewohnerzimmer grundsätzlich unabhängig von der Uhrzeit und der Anwsenheit weiterer Bewohner*innen betreten, wenn der Grund des Besuches dies erfordert ( z.B. notwendige oder gewünschte Privatsphäre, Wäschewechsel, Reinigung des Zimmers oder Vorbereitung auf Aufenthalte im häuslichen Bereich). Dabei sind die allgemeinen präventiven Hygienemaßnahmen (z.B. Abstandsregeln, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Händehygiene usw.) zwingend einzuhalten.
  • Die Gruppenräume der Wohnbereiche stehen für Besuche unverändert nicht zur Verfügung und dienen ausschließlich dem Erreichen der Bewohnerzimmer durch die Besucher*innen.
  • Längere Aufenthalte innerhalb der Gruppenräume der Wohnbereiche für z.B.  Zusammenkünfte mit weiteren Bewohner*innen oder gemeinsame Mahlzeiten sind zu vermeiden.
  • Besuche von Bewohnern*innen sollen nach Möglichkeit vorzugsweise weiterhin im Außengelände der Wohnstätte stattfinden.

Anmeldung Wohnstätte und Wohnpflegebereich:

Für die Wohnstätte nutzen Sie bitte zur Anmeldung von Besuchen und Aufenthalten außerhalb der Einrichtung die Rufnummer

03 43 3/ 26 92 9 – 0.

Anmeldung Außenwohngruppe:

Für die Außenwohngruppe nutzen Sie bitte zur Anmeldung von Besuchen und Aufenthalten außerhalb der Einrichtung die Rufnummer

03 43 3/ 26 92 9 – 400 (montags  – freitags ab 14:30 Uhr).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie die Einrichtung nicht betreten dürfen, wenn Sie:

  • Symptome einer Atemwegserkrankung vorweisen,
  • an Covid-19 erkrankt bzw. mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten oder an Covid-19 erkrankten Person hatten oder sich im Ausland bzw. einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Vielen Dank für Ihre umsichtige Unterstützung!