Verlängerung des Betretungsverbotes für die Wohnstätte sowie Außenwohngruppe bis zum 03.05.2020

Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20.03.2020 gilt ab dem

21.03.2020

in der Wohnstätte sowie der Außenwohngruppe ein generelles Betretungsverbot für Besucher.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das bestehende absolute Betretungsverbot für unsere Wohnstätte sowie die Außenwohngruppe aufgrund einer erweiterten Allgemeinverfügung bis mindestens einschließlich den

03.05.2020

verlängert wurde.

Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen demnach weiterhin keinen Besuch empfangen!

Vom Verbot ausgenommen sind:

  • Therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche
  • Ausnahmen können auch für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, oder zur Krisenintervention) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

Diese Besuche müssen im Vorfeld zwingend bei der Einrichtung angekündigt und durch die Einrichtungsleitung (Bei nicht Erreichbarkeit durch die Geschäftsführung) genehmigt werden.

Zur Anmeldung dringend notwendiger Besuche nutzen Sie bitte folgende Rufnummern:

Wohnstätte: 0 34 33 / 26 92 9 – 0

Außenwohngruppe: 0 34 33 / 26 92 9 – 400

Alle weiteren Anliegen richten Sie bitte von montags – freitags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 6:00 – 18:00 Uhr ausschließlich an folgende Rufnummer:

0 34 33 / 20 97 9 – 0

In der Folgezeit werden diese Regelungen aktualisiert. Sobald uns amtliche Mitteilungen vorliegen, informieren wir Sie hier auf unserer Website.

Bleiben Sie gesund und helfen Sie dabei, uns alle zu schützen!