Weiterhin Schließung aller Standorte der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bis mindestens zum 28.02.2021

Aufgrund der Corona Pandemie gibt es eine aktuelle Allgemeinverfügung der Sächsischen Staatsregierung, worin festgelegt wurde, dass Werkstätten für behinderte Menschen auch weiterhin geschlossen bleiben müssen.

Deshalb möchten wir Sie darüber informieren, dass die Werkstätten und die Förder- und Betreuungsbereiche zumindest noch bis 28.02.2021 geschlossen bleiben.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Soweit Sie zum Personenkreis der kritischen Infrastruktur (z.B. Polizei, Krankenhaus, Pflegedienst usw.) gehören und damit die Betreuung Ihrerseits nicht abgesichert werden kann, bieten wir eine Notbetreuung an.

Bei Bedarf melden Sie sich bitte. Dann erhalten Sie von uns ein gesondertes Formular über die amtlichen Festlegungen, welches Sie vor Beginn der Notbetreuung bei uns ausgefüllt und unterschrieben abgeben müssen. Während der Notbetreuung gilt die Testverordnung, die wöchentliche Corona-Tests fordert, die wir selbst durchführen.

Das Werkstattentgelt wird für den Monat Februar 2021 in voller Höhe fortgezahlt.

Für Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter

03433-20979-0

bzw. unter den bekannten Kontakten.

Bleiben Sie gesund und helfen Sie dabei, uns alle zu schützen!