Schließung der Werkstätten für behinderte Menschen sowie der Förder- und Betreuungsbereiche ab dem 14.12.2020.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Sächsische Staatsregierung am 11.12.2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Diese Verordnung tritt am 14.12.2020 in Kraft und regelt, dass bis auf wenige Ausnahmen ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen herrscht. 

Unsere Werkstätten für behinderte Menschen sowie die Förder- und Betreuungsbereiche werden somit ab Montag, den 14.12.2020 bis mindestens Sonntag, den 10.01.2021 geschlossen.

Die jeweils aktuelle Verordnung können Sie auf der Website der Sächsischen Staatsregierung www.coronavirus.sachsen.deunter dem Menüpunkt „amtliche Bekanntmachungen“ nachlesen.

In der Folgezeit werden die Regelungen aktualisiert. Sobald uns amtliche Mitteilungen vorliegen, erhalten Sie unaufgefordert von uns Bescheid.

Soweit Sie zum Personenkreis der kritischen Infrastruktur (z.B. Polizei, Krankenhaus, Pflegedienst usw.) gehören und damit die Betreuung Ihrerseits nicht abgesichert werden kann, bieten wir eine Notbetreuung an. Bei Bedarf melden Sie sich bitte. Dann erhalten Sie von uns ein gesondertes Formular über die amtlichen Festlegungen, welches Sie vor Beginn der Notbetreuung bei uns ausgefüllt und unterschrieben abgeben müssen.

Für Rückfragen erreichen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter 03433 – 20979-0 oder unter den bekannten Kontakten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und helfen Sie dabei, uns alle zu schützen.