Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 08.12.2020

Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Inkrafttreten der aktuellen Allgemeinverfügung der Sächsischen Staatsregierung zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 07.12.2020 der Besuch von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen im Freistaat Sachsen unter Beachtung der Voraussetzungen der jeweils gültigen Verfügungen weiterhin erlaubt ist.

Jedoch darf Besuchern in Einrichtungen der Zutritt  nur  nach  erfolgtem  Test  auf  das  Coronavirus  SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gewährt werden.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Besuches, dass wir diese Regelung ab dem 08.12.2020 umsetzen und Ihnen den Zutritt nur gestatten können, wenn Sie uns ein aktuelles negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorlegen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre umsichtige Unterstützung!