Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 30.06.2020

Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 23.06.2020 der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Freistaat Sachsen unter Beachtung der Voraussetzungen der gültigen Corona-Schutzverordnung weiterhin erlaubt ist.

Wir sind jedoch unverändert verpflichtet im Rahmen unseres Besucherkonzeptes Regelungen zum Besuch sowie zum Betreten und Verlassen der Einrichtung zu erstellen.

Die bisherigen Besucherregelungen bleiben unverändert bestehen.

Besuche und Aufenthalte außerhalb der Einrichtung müssen demnach weiterhin angemeldet werden.

Neu ist jedoch, dass die telefonische Anmeldung von Besuchen sowie von Aufenthalten außerhalb der Einrichtung ab dem 30.06.2020 nicht mehr bei der Einrichtungsleitung der Wohnstätte erfolgt.

Diese Anmeldungen sind ab sofort telefonisch im Vorfeld bei den diensthabenden Mitarbeitern der jeweiligen Wohnform möglich.

Anmeldung Wohnstätte und Wohnpflegebereich:

Für die Wohnstätte nutzen Sie bitte zur Anmeldung von Besuchen und Aufenthalten außerhalb der Einrichtung die Rufnummer

03 43 3/ 26 92 9 – 0.

Anmeldung Außenwohngruppe:

Für die Außenwohngruppe nutzen Sie bitte zur Anmeldung von Besuchen und Aufenthalten außerhalb der Einrichtung die Rufnummer

03 43 3/ 26 92 9 – 400 (montags  – freitags ab 14:30 Uhr).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie die Einrichtung nicht betreten dürfen, wenn Sie:

  • Symptome einer Atemwegserkrankung vorweisen,
  • an Covid-19 erkrankt bzw. mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten oder an Covid-19 erkrankten Person hatten oder sich im Ausland bzw. einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Vielen Dank für Ihre umsichtige Unterstützung!