Besucherregelungen der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 06.06.2020

Seit dem 06.06.2020 ist gemäß der gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen grundsätzlich erlaubt.

Bedingungen hierfür sind die Beachtung der Voraussetzungen der gültigen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Regelungen des Besucherkonzeptes der Einrichtung.

Pro Besuch eines Bewohners/ einer Bewohnerin haben nun bis zu zwei Besucher Zutritt zur Wohnstätte sowie zur Außenwohngruppe. Hierfür ist aber die vorherige telefonische Anmeldung bei der Einrichtungsleitung erforderlich.

Zur Anmeldung Ihres Besuches nutzen Sie bitte ausschließlich folgende Rufnummer:

0 34 33 / 26 92 9 – 0

Bitte beachten Sie, dass die Wohnbereiche und Bewohnerzimmer weiterhin nicht betreten werden dürfen. Für Ihren Besuch haben wir ausgewiesene Flächen vorbereitet.

Bitte betreten Sie die Einrichtung nicht ohne vorherige Anmeldung bei den diensthabenden Mitarbeitern, da am Haupteingang die notwendige Unterweisung über die Hygieneregeln sowie die Erfassung Ihres Besuches erfolgen muss.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie die Einrichtung nicht betreten dürfen, wenn Sie:

  • Symptome einer Atemwegserkrankung vorweisen,
  • an Covid-19 erkrankt bzw. mit SARS-CoV-2 infiziert sind,
  • innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten oder an Covid-19 erkrankten Person hatten oder sich im Ausland bzw. einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Vielen Dank für Ihre umsichtige Unterstützung!