Verlängerung des Betretungsverbotes für die Wohnstätte sowie Außenwohngruppe bis zum 05.06.2020 – Möglichkeit von Besuchen Angehöriger ab dem 25.05.2020

Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20.03.2020 gilt ab dem

21.03.2020 

in der Wohnstätte sowie der Außenwohngruppe ein generelles Betretungsverbot für Besucher.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das bestehende Betretungsverbot für unsere Wohnstätte sowie die Außenwohngruppe aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.05.2020 bis mindestens einschließlich den

05.06.2020

verlängert wurde.

Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen demnach weiterhin keinen Besuch empfangen.

Für Angehörige und nahestehende Personen können unter Beachtung der Hygienerichtlinien der Wohnstätte und Außenwohngruppe ab dem 25.05.2020 Besuche ermöglicht werden.

Folgende Hygienerichtlinien und Verhaltensweisen müssen von Ihnen beachtet werden:

  • Melden Sie Ihren Besuch im Vorfeld zwingend bei der Einrichtungsleitung telefonisch an:

Hierfür nutzen Sie bitte folgende Rufnummern:

Für die Wohnstätte:                       0 34 33 / 26 92 9 – 0

Für die Außenwohngruppe:        0 34 33 / 26 92 9 – 400

Da wir zeitgleich jeweils nur einen Besuch pro Bewohner/in empfangen, können unangemeldete Besuche nicht berücksichtigt werden!

  • Die Besuche sind zunächst auf eine besuchende Person pro Bewohner/in begrenzt.
  • Bei wiederkehrenden Besuchen muss es sich um eine feste Person handeln.
  • Weiterhin sind die Besuche auf höchstens 1 Stunde pro Tag begrenzt.
  • Nutzen Sie lediglich die für den Besuch zugewiesenen und absolut notwendigen Flächen.
  • Die Wohnbereiche und Zimmer der Bewohner/innen dürfen von Ihnen nicht betreten werden.
  • Nutzen Sie ausschließlich den Haupteingang der Einrichtung.
  • Bitte klingeln Sie und warten bis Sie vom diensthabenden Personal in Empfang genommen werden.
  • Betreten Sie die Einrichtung unter keinen Umständen ohne Anmeldung!
  • Das diensthabende Personal unterweist Sie über die einzuhaltenden Hygieneregeln und Verhaltensweisen.
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten und Verlassen der Einrichtung.
  • Das Betreten der Einrichtung ist nur mit einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung gestattet.
  • Tragen Sie sich im Besucherregister der Einrichtung ein.
  • Berühren Sie Ihren Gesichtsbereich während Ihres Besuches nicht mit den Händen.
  • Beachten Sie die Husten- und Niesetikette.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Dies betrifft auch den Bewohner/ die Bewohnerin, welche/n Sie besuchen. Körperkontakt ist nicht gestattet!

Achtung:             

Personen, welche

  • sich in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch im Ausland oder einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben

und/oder

  • innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten/ an COVID-19 erkrankten Person hatten

und/ oder

  • Erkrankungssymptome (Hierzu zählen auch leichte Erkältungssymptome) vorweisen bzw. mit SARS-CoV-2 infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind

dürfen die Einrichtung unter keinen Umständen betreten!

In diesem Fall müssen wir Ihnen den Zutritt verwehren.

Leider können wir Ihnen auch keinen Zutritt gestatten, wenn Sie eine der weiteren genannten Richtlinien nicht beachten.

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind:

  • Therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche
  • Richterliche Anhörungen
  • Zwingend notwendige Vor-Ort-Kontakte von rechtlichen Betreuern, soweit Angelegenheiten der Personensorge zu besorgen sind.

Auch diese Besuche müssen im Vorfeld zwingend bei der Einrichtung angekündigt und durch die Einrichtungsleitung genehmigt werden.

Zur Anmeldung dieser notwendigen Besuche nutzen Sie bitte folgende Rufnummern:

Wohnstätte: 0 34 33 / 26 92 9 – 0

Außenwohngruppe: 0 34 33 / 26 92 9 – 400

Alle weiteren Anliegen richten Sie bitte von montags – freitags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 6:00 – 18:00 Uhr ausschließlich an folgende Rufnummer:

0 34 33 / 20 97 9 – 0

In der Folgezeit werden diese Regelungen aktualisiert. Sobald uns amtliche Mitteilungen vorliegen, informieren wir Sie hier auf unserer Website.

Bleiben Sie gesund und helfen Sie bitte weiterhin dabei, uns alle zu schützen!