Bedingt durch noch fehlende Informationen der Sächsischen Landesregierung zur Fortführung bzw. Lockerung der Allgemeinverfügung haben wir uns entschlossen, unsere Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ausgenommen systemrelevante Bereiche, auch weiterhin geschlossen zu halten.
Deshalb möchten wir Sie darüber informieren, dass die Werkstätten und die Förder- und Betreuungsbereiche mindestens bis
01.06.2020
geschlossen bleiben.
Soweit keine Allgemeinverfügungen, Erkrankungsstände oder andere Umstände anderes festlegen, gehen wir von einer stufenweisen Inbetriebnahme unserer Werkstattangebote ab dem
25.05.2020
für systemrelevante Bereiche (Wäscherei, Lebensmittel-kommissionierung und anderes mehr) aus.
Einzelne Werkstattmitarbeiter ohne Fahrdienstnutzung werden diesbezüglich mit separater Post angefragt.
Zeitnah werden wir Sie davon in Kenntnis setzen, wann für Sie eine Fortsetzung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben/gemeinschaftlichem Leben in unseren Angeboten erfolgt.
Soweit Sie zum Personenkreis der kritischen Infrastruktur (z.B. Polizei, Krankenhaus, Pflegedienst usw.) gehören und damit die Betreuung Ihrerseits nicht abgesichert werden kann, bieten wir eine Notbetreuung an. Bei Bedarf melden Sie sich bitte. Dann erhalten Sie von uns ein gesondertes Formular über die amtlichen Festlegungen, welches Sie vor Beginn der Notbetreuung bei uns ausgefüllt und unterschrieben abgeben müssten.
Das Werkstattentgelt wird für die Monate April und Mai 2020 in voller Höhe fortgezahlt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter
0 34 33 / 20 97 9 – 0
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung der Corona-Viren einzudämmen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund und helfen Sie bitte dabei, uns alle zu schützen!