Schließung der Wohnstätte und Außenwohngruppe für den Besucherverkehr ab dem 21.03.2020

Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20.03.2020 gilt ab dem

21.03.2020

zunächst bis einschließlich den

20.04.2020

in der Wohnstätte sowie der Außenwohngruppe ein generelles Betretungsverbot für Besucher.

Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen demnach keinen Besuch empfangen!

Vom Verbot ausgenommen sind:

  • Therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche

  • Ausnahmen können auch für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, oder zur Krisenintervention) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

Diese Besuche müssen im Vorfeld zwingend bei der Einrichtung angekündigt und durch die Einrichtungsleitung (Bei nicht Erreichbarkeit durch die Geschäftsführung) genehmigt werden.

Zur Anmeldung dringend notwendiger Besuche nutzen Sie bitte folgende Rufnummern:

Wohnstätte: 0 34 33 / 26 92 9 – 0

Außenwohngruppe: 0 34 33 / 26 92 9 – 400

Alle weiteren Anliegen richten Sie bitte von montags – freitags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 6:00 – 18:00 Uhr ausschließlich an folgende Rufnummer:

0 34 33 / 20 97 9 – 0