Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20.03.2020 gilt ab dem
21.03.2020
zunächst bis einschließlich den
20.04.2020
in der Wohnstätte sowie der Außenwohngruppe ein generelles Betretungsverbot für Besucher.
Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen demnach keinen Besuch empfangen!
Vom Verbot ausgenommen sind:
- Therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche
- Ausnahmen können auch für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, oder zur Krisenintervention) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Diese Besuche müssen im Vorfeld zwingend bei der Einrichtung angekündigt und durch die Einrichtungsleitung (Bei nicht Erreichbarkeit durch die Geschäftsführung) genehmigt werden.
Zur Anmeldung dringend notwendiger Besuche nutzen Sie bitte folgende Rufnummern:
Wohnstätte: 0 34 33 / 26 92 9 – 0
Außenwohngruppe: 0 34 33 / 26 92 9 – 400
Alle weiteren Anliegen richten Sie bitte von montags – freitags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 6:00 – 18:00 Uhr ausschließlich an folgende Rufnummer:
0 34 33 / 20 97 9 – 0