Präventionsmaßnahmen Ausbreitung Corona-Virus der Wohnstätte/ Außenwohngruppe: Besucherregelung ab dem 14.03.2020

Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Deutschland
möchten wir Sie hiermit bitten, ab dem 14.03.2020 bis auf Weiteres freiwillig auf Besuche in unserer Wohnstätte sowie unserer Außenwohngruppe zu verzichten.

Sollte dennoch ein Besuch der Wohnstätte sowie der Außenwohngruppe notwendig werden, gilt ab dem 14.03.2020 auf Grundlage von Regelungen, welche das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Prävention von Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in einem Informationsblatt am 13.03.2020 veröffentlicht hat, folgende Besucherregelung:

  • Grundlegend sind Besuche auf ein Minimum und das notwendige Maß zu beschränken.
  • Besuche von Angehörigen und Betreuern sind unter folgenden Bedingungen möglich:
    • Besucher nutzen ausschließlich den Haupteingang zum Betreten und Verlassen der Einrichtung und nutzen ausschließlich für den Bereich notwendige Flächen.
    • Besucher führen eine Desinfektion der Hände beim Betreten und Verlassen der Einrichtung durch (Desinfektionsmittelspender im Foyer benutzen).
    • Besucher melden sich zwingend beim diensthabenden Personal an.
    • Das diensthabende Personal empfängt Besucher persönlich im Foyer und unterweist die Besucher über präventive Hygienemaßnahmen.
    • Es erfolgt zwingend eine Registrierung des Besuchers in einem Besucherbuch.
  • Mögliche Kontaktpersonen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten sowie Menschen mit akuten Erkältungssymptomen dürfen die Einrichtung nicht betreten. Das diensthabende Personal nimmt die Risikoeinschätzung augenscheinlich bzw. durch Befragung vor.

Sollten sich bezüglich der aktuellen Besucherregelung Änderungen ergeben, informieren wir Sie auf unserer Website.